Hausarztpraxis Dr. med. Karl-Josef Scholl – Gelbfieberimpfstelle

Impfungen

Das Recht auf Impfschutz hat jeder Mensch. Das schließt Kinder und Erwachsene und insbesondere kranke Menschen mit ein. Vor allem Hausärzten fällt diese vornehme Aufgabe zu. Wir stützen uns auf Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und auf die Empfehlungen der ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut (STIKO). 

Zunächst wird der Impfstatus und damit mögliche Impflücken festgestellt. Dann folgt bei Bedarf nach entsprechender Aufklärung und Zustimmung des Patienten die Impfung.

Es gibt glücklicherweise wenige echte Kontraindikationen bzw. Gegenanzeigen. Dazu gehört ein fieberhafter Infekt. Ein Infekt ohne Fieber stellt keine Kontraindikation dar. Selten kommen Immundefekte vor. In diesen Fällen sind Impfungen wirkungslos (Totimpfstoff) bzw. gefährlich (Lebendimpfstoff). Bei Patienten deren Körperabwehr medikamentös beeinflußt wird (Immunsuppression) sind Lebendimpfungen ebenfalls nicht angezeigt.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland bis jetzt keine Impfpflicht. Der Patient bzw. die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob geimpft wird oder nicht.

Die STIKO unterteilt Impfungen in fünf Kategorien:

  • Standardimpfungen (Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung, Keuchhusten usw...)

  • Auffrischungsimpfungen (Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung usw...)

  • Indikationsimpfungen (z.B. Leberkranke Hepatitis A+B, usw...)

  • Berufsbezogene Impfungen (Kanalarbeiter Hepatitis A usw...)

  • Reiseimpfungen (tropisches Afrika Gelbfieber usw...)

Die Kosten der Impfungen übernimmt

  • Standardimpfungen -> Krankenkasse

  • Auffrischungsimpfungen -> Krankenkasse

  • Indikationsimpfungen -> Krankenkasse

  • Berufsbezogene Impfungen -> der Arbeitgeber

  • Reiseimpfungen -> der Patient, hier erstatten manche Krankenkassen die Kosten